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<resTitle>BGR Grundwasser: HYRAUM</resTitle>
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<idAbs>Die hydrogeologische Raumgliederung liefert eine Abgrenzung von Gebieten mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften, wobei diese Gebiete mit abnehmendem Detaillierungsgrad Hydrogeologische Teilräume, Hydrogeologische Räume und Hydrogeologische Großräume umfassen. Dabei setzt sich die jeweils übergeordnete Ebene vollständig aus einer oder mehreren Einheiten der darunter liegenden Ebene zusammen. Für die bundesweite Kartendarstellung der hydrogeologischen Großräume, Räume und Teilräume wurden die überwiegend im Maßstab 1 : 500.000 erarbeiteten Entwürfe und Einzelbearbeitungen der Länder in eine einheitliche Nomenklatur überführt und zu einer digitalen Karte zusammengefasst. Insgesamt wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 10 hydrogeologische Großräume, 36 hydrogeologische Räume und 247 hydrogeologische Teilräume untergliedert. Die der Systematik der hydrogeologischen Raumgliederung zugrunde liegenden Begriffe wurden durch die Unterarbeitsgruppe EU-WRRL der Ad-hoc-AG Hydrogeologie ausgearbeitet: Hydrogeologische Großräume sind große Bereiche der Erdkruste mit ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften und ähnlichen Grundwasserverhältnissen, die auf derselben geologischen Entstehungsgeschichte und einem einheitlichen tektonischen Baumuster beruhen. Hydrogeologische Räume sind Bereiche der Erdkruste, deren hydrogeologische Eigenschaften aufgrund ähnlichen Schichtenaufbaues, ähnlicher geologischer Struktur, ähnlicher Morphologie und ähnlicher Grundwasserbeschaffenheit im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitlich sind. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Hydrogeologische Teilräume sind einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten, die einen regional einheitlichen Bau aufweisen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie.</idAbs>
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<idPurp>Die hydrogeologische Raumgliederung liefert eine Abgrenzung von Gebieten mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften, wobei diese Gebiete mit abnehmendem Detaillierungsgrad Hydrogeologische Teilräume, Hydrogeologische Räume und Hydrogeologische Großräume umfassen. Dabei setzt sich die jeweils übergeordnete Ebene vollständig aus einer oder mehreren Einheiten der darunter liegenden Ebene zusammen. Für die bundesweite Kartendarstellung der hydrogeologischen Großräume, Räume und Teilräume wurden die überwiegend im Maßstab 1 : 500.000 erarbeiteten Entwürfe und Einzelbearbeitungen der Länder in eine einheitliche Nomenklatur überführt und zu einer digitalen Karte zusammengefasst. Insgesamt wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 10 hydrogeologische Großräume, 36 hydrogeologische Räume und 247 hydrogeologische Teilräume untergliedert. Die der Systematik der hydrogeologischen Raumgliederung zugrunde liegenden Begriffe wurden durch die Unterarbeitsgruppe EU-WRRL der Ad-hoc-AG Hydrogeologie ausgearbeitet: Hydrogeologische Großräume sind große Bereiche der Erdkruste mit ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften und ähnlichen Grundwasserverhältnissen, die auf derselben geologischen Entstehungsgeschichte und einem einheitlichen tektonischen Baumuster beruhen. Hydrogeologische Räume sind Bereiche der Erdkruste, deren hydrogeologische Eigenschaften aufgrund ähnlichen Schichtenaufbaues, ähnlicher geologischer Struktur, ähnlicher Morphologie und ähnlicher Grundwasserbeschaffenheit im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitlich sind. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Hydrogeologische Teilräume sind einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten, die einen regional einheitlichen Bau aufweisen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie.</idPurp>
<idCredit>(C) BGR: 2026</idCredit>
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<useLimit>Allgemeine Geschäftsbedingungen, siehe https://www.bgr.bund.de/AGB - General terms and conditions, see https://www.bgr.bund.de/AGB_en. Die bereitgestellten Informationen sind bei Weiterverwendung wie folgt zu zitieren: Datenquelle: HYRAUM v32, (C) BGR &amp; SGD, Hannover, 2015</useLimit>
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